AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Präambel
Beide Partien haben die Absicht für einen bestimmten Zeitraum zusammenzuarbeiten. Der Coach wird für den Klienten ein Coaching durchführen, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation des Klienten sowie der außerberuflichen Situation, insbesondere privater Aspekte zum Ziel hat. Über diesen Vertrag und über seine
Der Klient sollte bereit und offen sein, seine Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit seiner eigenen Person und Situation objektiv auseinander zu setzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach und seine Arbeit zu akzeptieren. Durchführung wird Stillschweigen bewahrt.
Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
2 Vertragsgegenstand
Der Klient nimmt beim Coach eine allgemeine Lebensberatung nicht heilkundlicher Natur in Anspruch. Diese umfasst insbesondere die Hilfe bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer und individueller Konflikte. Es findet keine medizinische Diagnoseerstellung oder Behandlung statt. Der Coach schuldet keinen Beratungserfolg.
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Partien geführten vorbereitenden Gespräch und beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Das Coaching kann in Form einer persönlichen Begegnung beim Coaching-Anbieter/ bei einem Hausbesuch erfolgen oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde.
Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, Ihre Funktionsweise und Zwecke dem Klienten gegenüber in jeder Phase des Coachings offenlegen. Der Klient entscheidet, ob er dies nutzen möchte.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, die die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.
3. Vertragslaufzeit
Diese Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung für unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Sollte ein Paket gebucht worden und vorzeitig gekündigt worden sein, werden genutzte Stunden zum geltenden im Vertrag abgestimmten Festpreis in einer Abschlussrechnung abgerechnet und der durch das Paket entstandene Rabatt wird nichtig.
4. Verantwortung des Coaches
4.1 Der Coach ist verpflichtet keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben
4.2 Der Coach ist verpflichtet vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
4.3 Der Coach ist verpflichtet vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann. . Der Coach darf während der Coachingsitzungen und bei der Nacharbeit der Sitzung Notizen und Visualisierungen zum Inhalt der Sitzung erfassen. Diese Erlaubnis gilt so lange bis der Klient dieser schriftlich widersprochen hat.
4.4 Zurückhaltung: Der Coach ist in seiner Arbeit den Interessen des Klienten verpflichtet. Er ist in seinen Anschauungen neutral und stets bemüht den Klienten nicht im eigenen Interesse (dem Interesse des Coaches ) zu beeinflussen. Die Aufgabe des Coachs besteht darin den Klienten zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen, sowie gemeinsam mit ihm Wege zu Erreichung seiner Ziele zu entdecken.
4.5 Aufgabe des Coaches ist es, Impulse zu geben und Erkenntnisprozesse anzustoßen sowie deren Umsetzung in reflektierenden Gesprächen vor- bzw. nachzubereiten. Der Coach leistet Hilfestellungen und ist bemüht dem Klienten motivierend zur Seite zu stehen. Es ist nicht Aufgabe des Coaches dem Klienten Entscheidungen abzunehmen oder konkrete Ratschläge zu erteilen. Der Erfolg des Coachings wird vom Coach nicht garantiert, da er maßgeblich an eine aktive Prozessteilnahme des Klienten gebunden ist.
5. Verantwortung des Klienten
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Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
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Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
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Um die Ziele des Coachings zu erreichen und einen nachhaltigen Erfolg von der Zusammenarbeit zu haben, bemüht sich der Klient um Offenheit und einen selbstkritischen Gedankenaustausch. Er akzeptiert darüber hinaus, dass das Coaching von ihm eine möglichst objektive und detaillierte Betrachtung der eigenen Person und der aktuellen Lebenssituation verlangt.
6. Zeitlicher Rahmen des Coachings
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Im Coachingvertrag wird ein Startdatum festgehalten und ggf. auch eine Anzahl für mehrere Sessions
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Eine Coaching-Sitzung dauert 60 Minuten. Natürlich können auch 1,5 oder 2 Sitzungen in Folge gebucht werden.
6.3 Terminänderungen sind in der Regel spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Ein zwischen Klient und Coach zuvor abgestimmter Termin ist vom Klienten spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Sitzungen, zu denen der Klient ohne Absprache nicht erscheint, oder die er später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, sind voll zu bezahlen.
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand des Coachings.
7. Honorierung des Coaches
Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Kosten pro Coachingsession werden im Coachingvertrag festgehalten.
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Buchbar sind einzelne Stunden mit einer Gesamtdauer von maximal 3 Stunden am Stück.
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Anfahrten werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Eventuell anfallende zusätzliche Reisekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Zahlungsweise
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Der Coach erstellt eine Rechnung über abgehaltene Sitzungen. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
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Der Coach erstell zeitnah monatlich eine Rechnung über abgehaltene Sitzungen. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
9. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden zwei Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.
10. Scientologieklausel
Der Coach ist nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS), des World lnstitute of Scientology Enterprises (WISE), der Scientology Church oder einer anderen Scientology Organisation. Er arbeitet nicht nach der Technologie des L. Ron Hubbard.
11. Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung beläuft sich maximal auf das für den gesamten Coachingprozess vereinbarte Honorar.
12. Allgemeines
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Der Coach speichert die personenbezogenen Daten des Klienten, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weiter gehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
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Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
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Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
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Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching stattfindet.
13. Aufklärung / Hinweise
Der Klient wird auf folgende Punkte hingewiesen:
• Ein Coaching ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Der Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / Heilpraktikers zu begeben.
• Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Coaches an Dritte erfolgt.
• Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen nicht die Kosten eines Coachings, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt.
14. Ton- und Bildaufzeichnungen
Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
15. Vertraulichkeit des Coachings
Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt
17. Schlussbestimmungen
Die Beratung, auch Fernberatung enthebt den Klienten nicht, die vollen Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient, sich zeitnah zu melden.
Für diesen Beratungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Beratungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.